In den Blickpunkt der Öffentlichkeit ist das Stalking (Nachstellen) aufgrund einiger betroffener und medial präsenter Prominenter gekommen.
Erst spät wurde wahrgenommen, dass auch Privatpersonen betroffen sein können.
Mögliche Stalking-Handlungen
Seit dem 31. März 2007 wird das Nachstellen durch §238 StGB unter Strafe gestellt und durch andere Gesetze, wie dem Gewaltschutzgesetz, ergänzt. Häufig sind es die eher leichten Stalking-Handlungen, wie etwa das Telefonieren oder das Sich-Aufhalten in der Nähe des Opfers, die den überwiegenden Anteil der Gesamtheit aller Handlungen ausmachen. Aber bereits diese "leichten" Formen des Stalkings können beim Opfer psychische und physische Reaktionen hervorrufen, die sich im Verlauf des Stalkings entsprechend steigern und individuell zu ernsthaften Erkrankungen führen, und sich sogar bis zur Arbeitsunfähigkeit entwickeln können. (Quelle: Wikipedia)
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