Berechtigter Anspruch zur Sicherstellung von Eigentum
Im geschäftlichen Leben kommt es nicht selten vor, das z. B. insolvente Kunden ihre vertraglich eingegangenen Verpflichtungen nicht nachkommen.
Die gelieferte Ware wird z. B. dem Zugriff entzogen. Zur Sicherstellung des Eigentums gehört, zunächst einmal festzustellen, wo sich das eigene ausgeliehene oder die gelieferte Ware derzeit überhaupt befindet. In welchem Zustand sie ist, ob sie nicht sogar widerrechtlich weiterverkauft wurde, ob sie nicht verschwunden ist oder gestohlen wurde.
Die notwendigen Maßnahmen zur Rückerhaltung der in Frage kommenden Gegenstände werden häufig auch von den Versicherungsgesellschaften mit großem Nachdruck unterstützt, weil auch ein Versicherungsbetrug nicht auszuschließen ist.
Unsere kriminalpolizeiliche Erfahrung und die erfolgreiche Zusammenarbeit der Detektei Deutschland in der Vergangenheit mit vielen Behörden und Versicherungen bestätigt uns, dass wir neben den polizeilichen Ermittlungen eine wichtige Ermittlungsleistung erbringen, die die Polizei z. T. nicht leisten kann.
Auch bei Diebstahl und Unterschlagung können wir Ihnen gezielt helfen!
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie bei der Sicherstellung Ihres Eigentums Hilfe benötigen.

Wir sind autorisierter Vertragshändler
Transparentes Honorar
Wir sind zertifizierter Vertriebspartner der Firma GPSoverIP, Schweinfurt
Wir vertreiben exlusiv das ObsPack für Detekteien und Behörden!